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Angebot

BEZEICHNUNG

Präambel

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung «Volantis Idėjos», vertreten durch den Direktor Yury Lialiuha, handelt auf der Grundlage der Satzung (im Folgenden – der Lieferant) gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Republik Litauen bietet jede juristische oder natürliche Person an als Einzelunternehmer registriert ist, der Waren für die Verwendung in geschäftlichen Aktivitäten oder für andere Zwecke kaufen möchte, die nicht mit der persönlichen, familiären, häuslichen und ähnlichen Verwendung zusammenhängen, diesen Vertrag zu den folgenden Bedingungen abzuschließen.

START

1. Vertragsschluss

1.1. Das in dieser Vereinbarung zum Ausdruck gebrachte öffentliche Angebot tritt ab dem Zeitpunkt der Platzierung auf der Website des Anbieters in Kraft https://prst.media/de/angebot/.
1.2. Die Zahlung durch eine juristische oder natürliche Person, die als Einzelunternehmer eingetragen ist, an den Lieferanten per Rechnung, Rechnungsprotokoll, Rechnungsvertrag (im Folgenden – Rechnung) für die Waren zu den folgenden Bedingungen, ist eine vollständige und bedingungslose Annahme dieses öffentlichen Angebots und bezeichnet den Abschluss dieser Vereinbarung zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Republik Litauen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Republik Litauen gilt dieser Vertrag als schriftlich geschlossen. Als Ort des Vertragsabschlusses gilt die Stadt Vilnius.
1.3. Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages wird eine juristische Person oder eine als Einzelunternehmer eingetragene natürliche Person Vertragspartei dieses Vertrages, im Folgenden Käufer genannt, und erwirbt Rechte und Pflichten gemäß den Bedingungen dieses Vertrages.

ZWECK

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gemäß diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist in das Eigentum des Kunden zu überführen, und der Kunde verpflichtet sich, die Waren und/oder Dienstleistungen gemäß den Bedingungen von zu bezahlen und anzunehmen diese Vereinbarung.
2.2. Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind Foto- und Videomaterial, Videoaufnahmen, Werbespots, Animationsvideos, Musikvideos, Videos für YouTube, Hochzeitsvideos, Luftaufnahmen, Filme, Fernsehserien, Bearbeitung, Farbkorrektur, Grading, Packshot, Audioaufnahmen, Audiowerbung, Tonaufnahmen vor Ort, Voice-Over-Aufnahmen, Sounddesign, Synchronisation, Mischung, Mastering, Drehbuchschreiben, Casting, Vorproduktion, Vermarktung und andere von den Parteien vereinbarte Ausrüstung und Dienstleistungen sowie Komponenten und Verbrauchsmaterialien für diese, Softwareprodukte (im Folgenden Software genannt), die zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen der Lizenzvereinbarung des Softwareentwicklers bestimmt sind, Speicherkarten, Flash-Laufwerke, Flash-Karten, Schlüsselmedien, Smartcards und deren Lesegeräte , gedruckte Veröffentlichungen und andere Waren.
2.3. Name, Menge, Kosten der Waren und/oder Dienstleistungen werden in der Rechnung des Auftragnehmers angegeben und vereinbart.
2.4. Die Ausführungs- und/oder Lieferfrist beträgt bis zu 40 (vierzig) Werktage ab dem Datum der vollständigen Zahlung der Kosten für die Waren und/oder Dienstleistungen durch den Kunden.

ÜBER WAREN

3. Produktqualität

3.1. Der Lieferant garantiert, dass die Qualität der Waren den Qualitätsstandards der Firmen-Hersteller der Waren entspricht.
3.2. Während der Probe prüft der Käufer die Qualität der Waren und bescheinigt dies durch Unterzeichnung des Frachtbriefs oder Frachtbriefs (im Folgenden – CN) – gemäß den Anforderungen des Steuergesetzbuchs der Republik Litauen. Nach Unterzeichnung der KN verliert der Käufer das Recht, sich auf die bei der Probe festgestellten Mängel zu berufen.
3.3. Die Gewährleistungsfrist für die gelieferten Waren entspricht den Gewährleistungsfristen der Firmen-Hersteller der Waren.
3.4. Die vom Käufer vom Lieferanten im Rahmen dieses Vertrags gekauften und unter Einhaltung der Betriebsbedingungen verwendeten Waren unterliegen der Garantiereparatur, enthalten keine Spuren von unbefugtem Öffnen (Reparatur) und weisen keine mechanischen Schäden, Mängel durch unsachgemäßen Betrieb oder Transport auf oder Lagerbedingungen.
3.5. Im Falle eines Versagens der Waren, die der Garantiereparatur unterliegen, wendet sich der Käufer innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Garantiezeit an das autorisierte Servicezentrum des Firmenherstellers der Waren. Im Falle der Ablehnung des autorisierten Servicezentrums des Firmenherstellers der Ware hat der Käufer das Recht, sich direkt an den Lieferanten zu wenden. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten für Garantieleistungen ist der Käufer verpflichtet, eine CN oder Garantiekarte für die Waren vorzulegen, andernfalls hat der Lieferant das Recht, die Durchführung von Garantiereparaturen abzulehnen.

KOSTEN

4. Der Preis der Waren

4.1. Der Preis der Waren bestimmt sich nach der aktuellen Preisliste des Lieferanten und wird in den Rechnungen vereinbart. Das Konto ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
4.2. Der Käufer bezahlt die vom Lieferanten ausgestellte Rechnung durch eine Vorauszahlung (Vorauszahlung) in Höhe von 100 %.
4.3. Für den Fall, dass sich die Preisliste des Käufers zum Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung ändert, hat der Käufer die Differenz im Wert der Waren gemäß der aktuellen Preisliste des Lieferanten zu zahlen. In diesem Fall stellt der Lieferant eine Rechnung gemäß der aktuellen Preisliste aus.
4.4. Der Preis der Waren enthält die Mehrwertsteuer, berechnet nach dem Satz der Steuergesetzgebung der Republik Litauen.
4.5. Alle Abrechnungen im Rahmen des Vertrags erfolgen in Euro durch Einzahlung von Geldern in die Kasse des Lieferanten oder bargeldlose Überweisung von Geldern durch den Käufer durch Zahlungsaufträge auf das Girokonto des Lieferanten.
4.6. Als Datum der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift des Geldbetrags auf dem Girokonto des Lieferanten oder das Datum der Hinterlegung des Geldbetrags in der Kasse des Lieferanten.

NACH BEZAHLUNG

5. Die Reihenfolge der Warenübergabe

5.1. Die Lieferung der Waren erfolgt innerhalb der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist ab dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Warenkosten durch den Käufer.
5.2. Die Lieferung der Ware erfolgt durch Stichprobennahme im Lager des Lieferanten. Der Lieferant benachrichtigt den Käufer über die Bereitschaft der Waren zur Bemusterung per Post, Fax oder elektronischen Kommunikationsmitteln oder telefonisch gemäß Ziffer 9.2.2 dieses Vertrags. Die Ware muss vom Käufer innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Käufers über die Bereitstellung der Ware im Lager ausgewählt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Lieferant seine Verpflichtungen zur Lieferung der Waren zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren im Lager erfüllt hat.
5.3. Die Waren werden nach Vorlage einer ordnungsgemäß unterzeichneten Vollmacht zum Erhalt des Inventars und des Originalpasses des Bevollmächtigten durch den Vertreter des Käufers freigegeben. Das Original der Vollmacht oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie davon ist dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen.
5.4. Das Eigentumsrecht und die Gefahr des zufälligen Todes oder der zufälligen Beschädigung der Ware gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer und der Unterzeichnung der CN über.
5.5. Bei Nichtauswahl oder verspäteter Bemusterung der Ware durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Todes oder der zufälligen Beschädigung der Ware im Moment der Bereitstellung der Ware im Lager auf den Käufer über.
5.6. Als Lieferdatum gilt das Datum der Unterzeichnung der KN durch den Käufer.

TERMIN

6. Gültigkeit

6.1. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Käufer die Rechnung bezahlt oder nachdem der Käufer die KN unterzeichnet hat (je nachdem, was zuerst eintritt) und bleibt in Kraft, bis die Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt haben.

WICHTIGE BEDINGUNGEN

7. Verantwortung der Parteien

7.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften die Parteien gemäß der geltenden Gesetzgebung der Republik Litauen.
7.2. Bei Verletzung der Probenahmefrist durch den Käufer ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0.1 % (ein Zehntelprozent) des Preises der nicht ausgewählten Ware zu verlangen Zeit für jeden Tag der Verspätung.
7.3. Im Falle der Verletzung der Lieferzeit der Ware durch den Lieferanten hat der Käufer das Recht, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0.1 % (ein Zehntelprozent) des Preises der nicht rechtzeitig gelieferten Ware zu verlangen jeden Tag der Verspätung, jedoch nicht mehr als 10 % (zehn Prozent) der Warenkosten.
7.4. Bei Lieferung der Ware vor Zahlungseingang ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.0 % (ein Prozent) des Wertes der gelieferten Ware für jeden Tag der Verspätung, beginnend mit dem nächsten Tag, zu verlangen ab Lieferdatum.

HÖHERE GEWALT

8. Maßnahmen höherer Gewalt

8.1. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen befreit, die sich aus höherer Gewalt ergeben.
8.2. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei spätestens 5 (fünf) Kalendertage nach Eintritt solcher Umstände benachrichtigen und das Vorliegen solcher Umstände mit amtlichen Dokumenten bestätigen.

NEUESTE

9. Sonstige Bedingungen

9.1. Die Parteien haben vereinbart, dass sie im Rahmen des Abschlusses und der Erfüllung der Bedingungen dieses Vertrages Dokumente austauschen, die per E-Mail mit obligatorischer Empfangsbestätigung am selben Tag versendet werden können, indem sie auf eine E-Mail mit dem Vermerk «erhalten» antworten und angeben das Eingangsdatum oder den Erhalt der Lieferanzeige. Die Parteien verpflichten sich, einander die Originale dieser Dokumente innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab dem Zeitpunkt ihrer Zusendung per E-Mail zuzusenden.
9.2. Nachrichten werden an die folgenden E-Mail-Adressen gesendet:
9.2.1. an die Adresse des Lieferanten per E-Mail info@prst.media;
9.2.2. an die Adresse des Käufers gemäß den Kontaktdaten, die unter seiner Adresse an den Lieferanten angegeben oder auf andere Weise bereitgestellt werden.
9.3. Der Lieferant hat das Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern, indem er Mitteilungen über solche Änderungen oder ihre neuen Versionen auf seiner Website veröffentlicht. In diesem Fall bestätigt der Lieferant, dass die an dieser Vereinbarung vorgenommenen Änderungen die zuvor vom Käufer akzeptierten Bedingungen dieser Vereinbarung nicht aufheben.
9.4. Im Falle einer Änderung der Angaben, des Standorts, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und anderer Daten verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Datum dieser Änderungen zu benachrichtigen.
9.5. In Fällen, die in diesem Abkommen nicht vorgesehen sind, richten sich die Vertragsparteien nach den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Litauen.
9.6. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen beigelegt. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, über die keine Einigung erzielt wurde, werden zur Beilegung an das Wirtschaftsgericht Vilnius verwiesen.
9.7. Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen dieser Vereinbarung erlangte Tatsachen oder Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen. Die Tatsache des Abschlusses und der Gegenstand dieser Vereinbarung sind jedoch keine vertraulichen Informationen und dürfen von den Parteien für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden.
9.8. Der Käufer garantiert, dass er die Zustimmung von Mitarbeitern und Auftragnehmern zur Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten (im Folgenden – PD) an den Lieferanten und Dritte für die Erfüllung des Vertrags und für Werbe- und Marketingzwecke eingeholt hat. Der Käufer garantiert, dass er die Mitarbeiter über die Rechte des Subjekts personenbezogener Daten informiert hat, die von allen Gesetzgebungsakten der Republik Litauen «Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten» bereitgestellt werden. Der Käufer weist den Lieferanten an, personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Auftragnehmern gemäß der Gesetzgebung der Republik Litauen «Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten» zu verarbeiten, d. h. alle Daten und Informationen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) erhaltene (verfügbare) Daten Grundlage oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag, zur Durchführung anderer sachlicher Handlungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung sowie zu Werbe- und Marketingzwecken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst die Durchführung jeglicher Handlungen (Operationen) des Lieferanten mit personenbezogenen Daten, einschließlich Erhebung, Erfassung, Systematisierung, Akkumulation, Speicherung, Klärung (Aktualisierung, Änderung), Abruf, Nutzung, Übertragung (Verteilung, Bereitstellung, Zugriff), Sperrung, Entfernung, Vernichtung. Der Käufer verpflichtet sich, alle Kosten, einschließlich Verluste, die mit den Sanktionen der Kontrollstellen für die fehlende Zustimmung von Mitarbeitern und Auftragnehmern des Käufers zur Verarbeitung von PD durch den Lieferanten verbunden sind, zu erstatten. Der Lieferant verpflichtet sich, die PD gemäß dem PD-Gesetz zu verarbeiten.

BESTELLDATEN

10. Kontakte und Details des Lieferanten

Gesellschaft mit beschränkter Haftung «Volantis Idėjos»
Rechtssitz: LT-03204, Republik Litauen, Rodūnios kel. 28-226.
Reg. Nummer: 303242969.